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Für den Jahreswechsel 2017/2018 hat der Gesetzgeber erneut Änderungen im Bereich des Betriebsrentenstärkungs-gesetzes festgelegt. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ergeben sich neue Regelungen für die betriebliche Altersversorgung bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Direktzusagen und Unterstützungskassen bleiben davon unberührt. Nachfolgend möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen in diesem Bereich informieren.

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Abwehrberatung gegen erhöhtes Steuerrisiko für Unternehmer durch Schätzungsbefugnis des Finanzamts aufgrund des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 (GoBD)

 

In regelmäßigen Intervallen werden Unternehmen durch das Finanzamt geprüft. Das Risiko einer hohen Steuernachzahlung ist für die Unternehmerschaft durch die Anwendung eines BMF-Schreiben aus 2014 (BMF-IV A 4- S 0316/13/10003) substantiell gestiegen.

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