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Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden. Wie bereits in der ersten und zweiten Phase der Überbrückungshilfe ist die Antragstellung nur in Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern möglich.

Wir beraten Sie gerne zu den Antragsvoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz.