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Grundsteuer 2022

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Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER bis spätestens zum 31.10.2022 eingereicht werden.

Wie läuft die Erklärung?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, diese Erklärung selbständig und ohne Hilfe einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters abzugeben. Da die Finanzverwaltung eine Übermittlung aber nur digital zulässt, müssen Sie den damit zusammenhängenden Registrierungsaufwand berücksichtigen. Außerdem besteht das Risiko, dass Sie durch irrtümliche oder fehlerhafte Angaben eine falsche Erklärung abgeben. Im Ergebnis zahlen Sie dann eventuell zu viel oder zu wenig Grundsteuern.

Was ist unser Angebot an Sie?

Damit Sie Zeit sparen und keine Risiken eingehen, haben wir uns mit der Problematik intensiv beschäftigt. Wir helfen Ihnen, die einzureichende Feststellungserklärung digital und smart anzufertigen und ordnungsgemäß an das Finanzamt zu übermitteln.

Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts folgende Angaben benötigt:

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögen
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstückart
  • Fläche des Grundstücks
  • Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
  • Miteigentumsanteil
  • Nutzungsart
  • Abbruchverpflichtung

Sie finden die entsprechenden Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Manche Finanzverwaltungen werden Ihnen mit dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer Informationsblätter zukommen lassen, in denen bereits Daten bezüglich Ihrer Liegenschaft enthalten sind.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte der Broschüre.

Wenn Sie uns den Auftrag zur Erstellung der Feststellungserklärung erteilen möchten, bitten wir um Rücksendung der unterschriebenen Auftragsvereinbarung und Übermittlung der Unterlagen an grundsteuer@steuerberatung-mw.de

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